Biathlon shot

Haus- und Stadionordnung

Die Hausordnung dient dem geregelten Ablauf vor während und am Ende einer Veranstaltung auf dem Gelände der Arena am Rennsteig in Oberhof. Sie dient der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände. Sie regelt ferner das Hausrecht und deren Sicherstellung sowie das Mitführen von Gegenständen.

Geltungsbereich

Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände Arena am Rennsteig in Oberhof einschließlich der dazu gehörenden Zu- und Abgänge sowie den Parkplatzflächen.

Zugangskontrolle 

Der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstigen Zugangsberechtigung gewährt. Eintrittsberechtigungen sind bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Eintrittskarten und sonstige Zugangsberechtigungen sind auch nach Zutritt zur Veranstaltung auf Aufforderung jederzeit vorzuzeigen.

Mitführen verbotener Gegenstände

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Einlass zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von Gegenständen, die nicht in den Veranstaltungsbereich mitgenommen werden dürfen, durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst die Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse (Taschen, Rucksäcke etc.) zu gewähren. 

Folgende Gegenstände dürfen in den Veranstaltungsbereich nicht mitgenommen werden:

  • Alkoholische Getränke oder Drogen jeder Art
  • Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet sind
  • Glasbehälter, Dosen, Flaschen, Krüge sowie sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
  • Plastikflaschen ab 1 Liter aufwärts
  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
  • Spraydosen (Deo, Haarspray etc.)
  • pyrotechnische Gegenstände, Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können, Fackeln
  • Waffen jeder Art entsprechend §42 WaffG, Anlage 2
  • Messer in allen Größen
  • Werkzeuge aller Art
  • Schlitten, Kinderwägen
  • Tiere, insbesondere Hunde
  • Druckluftfanfaren, Megafone
  • Laserpointer
  • Gegenstände jeder Art (Bekleidung, Fahnen, Transparente etc.) mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder Gewalt verherrlichendem sowie beleidigendem Inhalt
  • Private Flugdrohnen

Verbot kommerzieller Werbung

Jede Werbung zu kommerziellen/gewerblichen Zwecken während der Veranstaltungen ist den Besuchern ohne ausdrückliche Gestattung des Veranstalters verboten. Desgleichen ist es untersagt, Foto-, Film-, oder Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen/gewerblichen Nutzung zu machen und/oder diese Aufnahmen zu verwerten.

Hausrecht, Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände, Anweisungen und Folgepflicht

Die Stadt Oberhof als Ordnungsbehörde übt während der Veranstaltung nicht das Hausrecht aus. Dieses wird dem Veranstalter bzw. Betreiber übertragen. Jeder Besucher einer Veranstaltung hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Personen oder fremde Sachwerte nicht geschädigt, gefährdet oder andere Personen – sofern nicht nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung, ist jeder Besucher verpflichtet, den hierzu erforderlichen Anweisungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr oder der für den Veranstalter tätigen Ordnungskräften Folge zu leisten. 

Plätze für Menschen mit Behinderung

Wir bitten zu beachten, dass aus Sicherheitsgründen für jede Veranstaltung nur begrenzt Plätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.

Zutrittsverbote

Personen 

  • die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen 

oder

  • Personen, die sich gewalttätig verhalten bzw. den konkreten Verdacht eines solchen Verhaltens begründen,

kann der Veranstalter bzw. die hierzu von diesen befugten Personen, soweit dies zum Schutz von Sachwerten bzw. des Lebens, Körpers oder der Gesundheit anderer Personen erforderlich ist, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder des Veranstaltungsgeländes verweisen. 

 

Oberhofer Sport- und Event GmbH

Veranstalter

 

Haus- und Stadionordnung zum Download


Kontakt